French Business
Beibehaltung
Je nach Art des Dokuments/der E-Mail liegen die Aufbewahrungsfristen in Frankreich zwischen einem und 30 Jahren. Es gilt die Allgemeine Datenschutzverordnung (GDPR), d. h. Sie dürfen personenbezogene Daten nicht länger als unbedingt erforderlich aufbewahren.
Je nach Art des Dokuments/der E-Mail liegen die Aufbewahrungsfristen in Frankreich zwischen einem und 30 Jahren. Es gilt die Allgemeine Datenschutzverordnung (GDPR), d. h. Sie dürfen personenbezogene Daten nicht länger als unbedingt erforderlich aufbewahren.
Aufbewahrungsfrist | Dokumenttyp/Verwandte E-Mails |
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30 Jahre | Vereinbarungen über den Kauf oder Verkauf von Immobilien |
10 Jahre | Buchhaltungsbücher und Belege wie Bestellscheine, Lieferscheine, Rechnungen (Kunden und Lieferanten). Bewahren Sie diese für 10 Jahre nach Abschluss des Geschäftsjahres auf |
6 Jahre | Für die Steuerveranlagung relevante Buchhaltungsunterlagen |
5 Jahre | Geschäftsvereinbarungen, z. B. für eine Fusion - Bankdokumente - Dokumente über geistiges Eigentum, einschließlich Patente und Marken (fünf Jahre lang aufbewahren, nachdem sie nicht mehr geschützt sind) - Anwaltsakte - Satzung - Wertpapierregister, Übertragungsurkunde, Register der Protokolle der Hauptversammlung und des Verwaltungsrats - Dokumente im Zusammenhang mit Arbeitnehmern, einschließlich: Gehaltsabrechnungen, Arbeitsverträge und diesbezügliche Änderungen, Dokumente zur Altersversorgung, Entlassungsschreiben, Aufzeichnungen über Arbeitsunfälle, Dokumente zur Abschlusszahlung |
3 Jahre | Zollerklärungen Anwesenheitsliste und Vollmachten: Bericht des Geschäftsführers oder des Verwaltungsrats und Bericht des Wirtschaftsprüfers. Aufbewahrung für die letzten drei Geschäftsjahre Arbeitnehmer: Unterlagen über die Zahlung oder Erklärung von Sozialbeiträgen - Arbeitszeitnachweise für Arbeitnehmer mit Arbeitszeitregelung in Tagen pro Jahr |
2 Jahre | Versicherungspolicen. 2 Jahre nach Beendigung der Vereinbarung aufbewahren |
1 Jahr | Zeiterfassungsbögen für Arbeitnehmer im Rahmen von Arbeitszeitvereinbarungen in Stunden. Es empfiehlt sich, sie drei Jahre lang aufzubewahren. |
Quellen: armaedfoundation.org cabinet-roche.com fedee.com skslegal.pl