Aufbewahrung
Zeiträume

Wie lange sollten in Europa ansässige Organisationen E-Mails aufbewahren? Siehe unsere Leitfäden zur Aufbewahrung von E-Mails für das Vereinigte Königreich, Frankreich, Deutschland, Polen, die Niederlande, Belgien, Luxemburg und Monaco. Die Informationen hier sind nur als Richtlinie gedacht - keine Rechtsberatung. Um sich über die genauen Aufbewahrungsfristen zu informieren, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsexperten, die Aufsichtsbehörde Ihrer Branche oder die zuständige Regierungsstelle.

24. September 2024

Monaco: Aufbewahrung von Geschäfts-E-Mails

Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern sind die Regeln für die Vorratsdatenspeicherung in Monaco relativ einfach: Obwohl Monaco nicht Teil der EU ist und die GDPR (General Data Protection...

24. September 2024

Luxemburg: Aufbewahrung von Geschäfts-E-Mails

Bis auf wenige Ausnahmen müssen fast alle Dokumententypen 10 Jahre lang aufbewahrt werden, denn es gilt die Allgemeine Datenschutzverordnung (DSGVO), d.h. Sie dürfen keine personenbezogenen...

24. September 2024

Belgien: Aufbewahrung von Geschäfts-E-Mails

In Belgien gibt es eine Reihe von Gesetzen, die die Aufbewahrung verschiedener Arten von Dokumenten regeln. In den meisten Fällen können die Dokumente in Gruppen eingeteilt werden, die entweder 10, sieben, fünf oder drei Jahre aufbewahrt werden müssen...

24. September 2024

Die Niederlande: Aufbewahrung von Geschäfts-E-Mails

Die Aufbewahrungsfristen für die meisten Dokumente reichen von vier Wochen bis hin zu einer dauerhaften Aufbewahrung...

24. September 2024

Polen: Aufbewahrung von Geschäfts-E-Mails

Die Regeln in Polen sind recht einfach. Dokumente/E-Mails müssen für einen Zeitraum von fünf Jahren bis hin zu dauerhaft aufbewahrt werden....

24. September 2024

Deutschland E-Mail-Aufbewahrung für Unternehmen

Die deutschen Vorschriften sind in Bezug auf die meisten Geschäftsunterlagen klar und präzise, aber nicht spezifisch in Bezug auf Personalunterlagen (mit Ausnahme der steuerlich relevanten Unterlagen - siehe Tabelle unten). Also, für...

24. September 2024

Frankreich: Aufbewahrung von Geschäfts-E-Mails

Je nach Art des Dokuments/der E-Mail liegen die Aufbewahrungsfristen in Frankreich zwischen einem und 30 Jahren. Es gilt die Allgemeine Datenschutzverordnung (GDPR), daher dürfen Sie keine personenbezogenen...