Luxemburg Business
E-Mail-Aufbewahrung

Bis auf wenige Ausnahmen müssen fast alle Dokumententypen 10 Jahre lang aufbewahrt werden.

Bis auf wenige Ausnahmen müssen fast alle Dokumententypen 10 Jahre lang aufbewahrt werden.

Es gilt die Allgemeine Datenschutzverordnung (GDPR), d. h. Sie dürfen personenbezogene Daten, wie z. B. Daten über ehemalige Mitarbeiter, nicht länger aufbewahren als unbedingt erforderlich.

 

AufbewahrungsfristDokumenttyp/Verwandte E-Mails
10 JahreBuchhaltungs- und Finanzdokumente (Hauptbücher, Jahresabschlüsse, Prüfungsberichte, Gewinn- und Verlustrechnungen usw.) mit Belegen und zugehöriger Korrespondenz

Verwaltungsdokumente, die sich auf die Geschäftstätigkeit des Unternehmens beziehen (u. a. Rechte an geistigem Eigentum, Lizenzen, Genehmigungen und Vollmachten)

Bankunterlagen (Kontoauszüge usw.)

Dokumente zum Forderungsmanagement

Handelsverträge und zugehörige Dokumente/Vereinbarungen (z. B. NDAs) mit Kunden, Lieferanten und Subunternehmern NDAs) mit Kunden, Lieferanten und Subunternehmern

Geschäftskorrespondenz mit Kunden, Lieferanten, Subunternehmern (empfangene Post und E-Mails sowie Kopien von gesendeter Post und E-Mails)

Gewerbliche Mietverträge

Akten über gewerbliche Rechtsstreitigkeiten

Arbeitsverträge, Daten zur Identifizierung, Verwaltung und Organisation

Versicherungsverträge

Rechnungsinformationen,

Benachrichtigung der Nationalen Kommission für Datenschutz über eine Datenschutzverletzung

Zahlungen an Lieferanten

Gehaltsabrechnungen

Lohn- und Gehaltsabrechnungsdokumente in Bezug auf Steuern, Sozialversicherung, Überstunden, Prämien, Spesen, Sachleistungen

Partnerbezogene Dokumente (Lieferanten, Unterauftragnehmer, Datenverarbeiter)

Steuererklärungen und Dokumentation für die konzerninterne Preispolitik

Mehrwertsteuerregister für die Lieferung oder den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen innerhalb der EU, Import-/Exportdokumente in Bezug auf die Mehrwertsteuer
5 JahreUnterlagen über Krankheits- und Mutterschaftsurlaub von Arbeitnehmern (5 Jahre ab Ende des Jahres, in dem die Beiträge gezahlt wurden, aufbewahren)

Unternehmensunterlagen wie Aktionärsregister, Protokolle von Vorstands-, Ausschuss- und Aktionärssitzungen
3 JahreInformationsanfrage an die Nationale Kommission für Datenschutz

Quellen: Armaedfoundation.org dsm.legal