Vorratsspeicherung
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UK: Aufbewahrung von Geschäfts-E-Mails
Wie lange sollte Ihr Unternehmen E-Mails aufbewahren? Siehe unseren Leitfaden zur E-Mail-Aufbewahrung für Unternehmen in Großbritannien.
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Frankreich: Aufbewahrung von Geschäfts-E-Mails
Je nach Art des Dokuments/der E-Mail liegen die Aufbewahrungsfristen in Frankreich zwischen einem und 30 Jahren. Es gilt die Allgemeine Datenschutzverordnung (GDPR), d. h. Sie dürfen personenbezogene Daten nicht länger als unbedingt erforderlich aufbewahren.
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Deutschland: Aufbewahrung von Geschäfts-E-Mails
Die deutschen Vorschriften sind klar und präzise in Bezug auf die meisten Geschäftsdokumente, aber nicht spezifisch in Bezug auf Personalunterlagen (mit Ausnahme der steuerlich relevanten - siehe Tabelle unten). Befolgen Sie also bei mitarbeiterbezogenen Informationen die DSGVO und speichern Sie personenbezogene Daten so lange wie möglich.
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Polen: Aufbewahrung von Geschäfts-E-Mails
Die Regeln in Polen sind recht einfach. Dokumente/E-Mails müssen für einen Zeitraum von fünf Jahren bis hin zu dauerhaft aufbewahrt werden. Eine Änderung betrifft die Personalakten: Während die Unternehmen diese früher 50 Jahre lang aufbewahren mussten, sind es jetzt nur noch zehn Jahre. Allgemeine Datenschutzverordnung (GDPR)
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Die Niederlande: Aufbewahrung von Geschäfts-E-Mails
Die Aufbewahrungsfrist für die meisten Dokumente reicht von vier Wochen bis hin zu dauerhaft. Achten Sie besonders auf Mitarbeiterunterlagen und -daten, da es für diese verschiedene Aufbewahrungsfristen gibt. Es gilt die Allgemeine Datenschutzverordnung (GDPR), daher dürfen Sie keine personenbezogenen Daten aufbewahren
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