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Monaco: Aufbewahrung von Geschäfts-E-Mails

Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern sind die Regeln für den Steuerrückbehalt in Monaco relativ einfach.

Denken Sie daran, dass, obwohl Monaco nicht Teil der EU ist und die GDPR (General Data Protection Regulation) nicht übernommen hat, in Monaco ansässige Organisationen, die Geschäfte mit Personen oder Organisationen in EU-Ländern tätigen, die GDPR einhalten müssen.

Dies bedeutet, dass personenbezogene Daten nicht länger als nötig aufbewahrt werden und dass die betroffenen Personen das Recht auf Vergessenwerden" (Löschung ihrer Daten) haben.

Aufbewahrungsfrist Dokumenttyp/Verwandte E-Mails
10 Jahre Gewerbliche Organisationen müssen zehn Jahre lang Buchhaltungsunterlagen aufbewahren, aus denen Geschäftsvorgänge, Schulden, gezahlte und erhaltene Beträge sowie das Inventar hervorgehen. Dazu gehört auch die Korrespondenz im Zusammenhang mit Geschäftsangelegenheiten

Bewahren Sie auch Verträge mit Architekten und Auftragnehmern auf.
5 Jahre Vereine/Verbände müssen ihre Buchhaltungsunterlagen 5 Jahre lang aufbewahren
2 Jahre Verträge über gewerbliche Waren und Dienstleistungen

Quelle: armaedfoundation.org

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