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Luxemburg: Aufbewahrung von Geschäfts-E-Mails

Bis auf wenige Ausnahmen müssen fast alle Dokumententypen 10 Jahre lang aufbewahrt werden.

Es gilt die Allgemeine Datenschutzverordnung (GDPR), d. h. Sie dürfen personenbezogene Daten, wie z. B. Daten über ehemalige Mitarbeiter, nicht länger aufbewahren als unbedingt erforderlich.

Aufbewahrungsfrist Dokumenttyp/Verwandte E-Mails
10 Jahre Buchhaltungs- und Finanzunterlagen (Hauptbücher, Jahresabschlüsse, Prüfungsberichte, GuVs usw.) mit Belegen und zugehöriger Korrespondenz

Verwaltungsdokumente im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens (u. a. Rechte an geistigem Eigentum, Lizenzen, Genehmigungen und Erlaubnisse)

Bankunterlagen (Kontoauszüge, etc.)

Dokumente zum Forderungsmanagement

Handelsverträge und damit zusammenhängende Dokumente/Vereinbarungen (z. B. NDAs) mit Kunden, Lieferanten und Unterauftragnehmern

Geschäftskorrespondenz mit Kunden, Lieferanten und Unterauftragnehmern (eingegangene Post und E-Mails sowie Kopien der gesendeten Post und E-Mails)

Gewerblicher Mietvertrag

Akten über Handelsstreitigkeiten

Arbeitsverträge, Daten zur Identifizierung, Verwaltung und Organisation

Versicherungsverträge

Rechnungsdaten, einschließlich Inkassodaten und externes Mahnwesen (Gerichtsverfahren)

Meldung einer Datenschutzverletzung an die Nationale Kommission für Datenschutz

Zahlungen an Lieferanten

Gehaltsabrechnungen

Lohnunterlagen in Bezug auf Steuern, Sozialversicherung, Überstunden, Prämien, Spesen, Sachleistungen

Partnerbezogene Dokumente (Lieferanten, Unterauftragnehmer, Datenverarbeiter)

Steuererklärungen und Unterlagen für die konzerninterne Preispolitik

MwSt.-Register für die Lieferung oder den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen innerhalb der EU, Import-/Exportdokumente im Zusammenhang mit der MwSt.
5 Jahre Unterlagen über Krankheitsurlaub und Mutterschaftsurlaub von Arbeitnehmern (5 Jahre nach Ende des Jahres, in dem die Beiträge gezahlt wurden, aufbewahren)

Unternehmensdokumente wie Aktionärsregister, Protokolle von Vorstands-, Ausschuss- und Aktionärssitzungen
3 Jahre Informationsanfrage an die Nationale Kommission für Datenschutz

Quellen: Armaedfoundation.org dsm.legal

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